Mit Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt es ab 13.01.2022 Erleichterungen bei der 2G+ Regel, das heißt:
- Grundsätzlich ist Freizeitsport weiterhin nur für Geimpfte bzw. Genesene mit zusätzlichem negativen Test zulässig (höchstens 24 Stunden alter Schnelltest oder höchstens 48 Stunden alter PCR-Test)
- Erleichterung: wer zusätzlich zur Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen ist, muss keinen negativen Test mehr nachweisen.
- Bitte bringt die entsprechenden Nachweise mit, um sie beim Betreten der Halle vorzeigen zu können
Ergänzende Hinweise
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten als geimpft bzw. genesen
- Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den Schultestungen auch als getestet
- Die Regelung gilt sowohl für Training als auch für Wettkampf
Bei Veränderungen halten wir euch selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.