Mit Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab 28.12.2021 (und damit für uns ab Wiedereröffnung nach der Weihnachtspause ab 03.01.2022) die 2G+ Regel, das heißt:
- Freizeitsport nur für Geimpfte bzw. Genesene mit zusätzlichem negativen Tests zulässig
(höchstens 24 Stunden alter Schnelltest oder höchstens 48 Stunden alter PCR-Test) - Bitte bringt die entsprechenden Nachweise mit, um sie beim Betreten der Halle vorzeigen zu können
Ergänzende Hinweise
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gelten als geimpft bzw. genesen, d.h. hier reicht ein aktueller Test aus
- Die Regelung gilt sowohl für Training als auch für Wettkampf
Bei Veränderungen halten wir euch selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.