Mit Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Mittwoch 24.11.2021 die 2G-Regel, das heißt:
- Freizeitsport nur für Geimpfte oder Genesene zulässig (aktuelle Tests reichen nicht mehr aus)
- Bitte bringt das entsprechende Dokument mit, um es vor Ort vorzeigen zu können
Ergänzende Hinweise
- Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der Regelung ausgenommen
- Die Regelung gilt sowohl für Sportler als auch für Zuschauer
- Die Regelung gilt sowohl für Training als auch für Wettkampf
Bei Veränderungen halten wir euch selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.