Mit Inkrafttreten der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Freitag 20.08.2021 die 3G-Regel, das heißt ab einer Stadt- oder landesweiten Inzidenz von 35 gilt:
- Hallensport nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete zulässig
- Bitte bringt das entsprechende Dokument mit, um es vor Ort vorzeigen zu können
- Hinweis: Schüler gelten bereits über die Testungen in der Schule als getestet (Schülerausweis reicht also)
- Die Dokumentationspflicht zur Kontaktnachverfolgung ist übrigens entfallen, will meinen ein Eintrag in die bisher ausliegenden Listen ist nicht mehr erforderlich
Bei Veränderungen halten wir euch selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.